fachliche Kompetenz für Klient*innen mit einer gerichtlichen Weisung § 35, § 37, § 39 SMG im Rahmen des Modells “Therapie statt Strafe” bzw. Aufschub des Strafvollzugs,
§ 11 Abs. 2 SMG, § 51 Abs. 3 StGB,
§ 173 StPO, § 179 StVG
fachliche Kompetenz für Klient*innen bei allen Suchtthematiken
fachliche Kompetenz für Klient*innen bei delinquentem, aggressivem, oppositionellem, dissozialem Verhalten, affektive Störungen
Behandlung, Beratung und Betreuung für alle Genderidentitäten und Altersgruppen
Behandlung, Beratung und Betreuung auf Deutsch, Englisch, BKS, Rumänisch und weiteren Sprachen
eine kraftvolleLangzeitbetreuung auf Ihrem Weg in die Abstinenz und Reintegration in ein suchtfreies Leben
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